Groß- und Kleinanlagen zur Trinkwassererwärmung: Was Vermieter wissen müssen

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, doch nicht alle Trinkwasserinstallationen unterliegen denselben Vorschriften. In Deutschland unterscheidet die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zwischen Groß- und Kleinanlagen zur Trinkwassererwärmung. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflichten von Vermietern und Betreibern. Wer seine Anlage nicht korrekt einordnet, riskiert nicht nur gesundheitliche Gefahren durch Legionellen, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Doch was genau unterscheidet eine Groß- von einer Kleinanlage? Welche Pflichten ergeben sich daraus? Dieser Artikel gibt verständliche Antworten.

Hintergrund & technische Erklärung

Wie definiert die Trinkwasserverordnung Groß- und Kleinanlagen?

Die Einteilung erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts W 551 und der Trinkwasserverordnung:

  • Großanlagen sind Trinkwassererwärmungsanlagen mit
    • einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
    • einer Rohrleitung mit mehr als 3 Litern Volumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (ohne Zirkulationsleitung).
  • Kleinanlagen sind dagegen alle Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Anlagen mit
    • einem Trinkwassererwärmer mit maximal 400 Litern und
    • einer Rohrleitung mit maximal 3 Litern Volumen bis zur Entnahmestelle.

Diese Abgrenzung ist wichtig, da sie Einfluss auf die Legionellenprüfung und weitere technische Anforderungen hat.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Die Trinkwasserverordnung fordert für Großanlagen strenge Hygieneauflagen, insbesondere die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen (gemäß § 14b TrinkwV). Legionellen sind Bakterien, die sich besonders in warmem Wasser vermehren und durch feinste Wassertröpfchen (Aerosole) eingeatmet werden können. Inhalation kann schwere Lungenentzündungen verursachen. Wer eine Großanlage betreibt, muss daher häufigere Untersuchungen und eine kontinuierliche Temperaturkontrolle sicherstellen.

Kleinanlagen unterliegen diesen strengen Prüfpflichten nicht. Dennoch gelten auch hier allgemeine Anforderungen zur hygienischen Nutzung, beispielsweise eine Warmwassertemperatur von mindestens 55 °C.

Praktische Lösungen & Empfehlungen

Welche Maßnahmen sollten Vermieter ergreifen?

  • Ermittlung der Anlagengröße: Prüfen Sie, ob Ihre Anlage eine Groß- oder Kleinanlage ist. Dies lässt sich anhand des Speichervolumens und der Rohrleitungslänge ermitteln.
  • Regelmäßige Wasserentnahme: Stagnation begünstigt Legionellenwachstum. Daher sollten alle Zapfstellen mindestens alle drei Tage, besser täglich, genutzt werden.
  • Temperaturkontrolle: Warmwasser sollte konstant auf mindestens 55 °C gehalten werden, im Idealfall zwischen 55 °C und 60 °C.
  • Dokumentation: Betreiber von Großanlagen müssen regelmäßig Legionellenprüfungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren.

Checkliste: Groß- oder Kleinanlage?

KriteriumGroßanlageKleinanlage
Speicher-Trinkwassererwärmer> 400 Liter≤ 400 Liter
Rohrleitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle> 3 Liter≤ 3 Liter
Untersuchungspflicht gemäß § 14b TrinkwVJaNein
Regelmäßige Temperaturkontrolle empfohlenJaJa

Häufige Fehler & Mythen

„Mein Mietshaus hat keine Pflicht zur Untersuchung, weil es privat ist“

Falsch! Sobald Wohnraum vermietet wird, handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung. Wer eine Großanlage betreibt, muss Legionellenprüfungen durchführen – außer es handelt sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus.

„Eine einmalige Untersuchung reicht aus“

Auch falsch! Selbst wenn das Wasser einmal legionellenfrei war, kann sich das ändern. Regelmäßige Kontrollen sind entscheidend.

„Eine Zirkulationsleitung reicht als Maßnahme gegen Legionellen aus“

Nicht unbedingt. Zirkulationsleitungen halten das Wasser in Bewegung, aber auch hier muss die Temperatur konstant über 55 °C liegen.

Fazit & Handlungsaufforderung

Die Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinanlagen ist für Vermieter essenziell, um rechtliche Pflichten und gesundheitliche Risiken richtig einzuschätzen. Wer eine Großanlage betreibt, muss regelmäßige Untersuchungen durchführen und Hygienevorgaben beachten. Aber auch in Kleinanlagen sollte auf eine sichere Warmwassertemperatur und regelmäßige Nutzung geachtet werden.

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