Unternehmer oder sonstiger Inhaber (USI) einer Trinkwasserinstallation – Pflichten und Verantwortung

Wer ist eigentlich verantwortlich für die Qualität des Trinkwassers, das aus unseren Leitungen kommt? Viele gehen davon aus, dass das Wasserversorgungsunternehmen diese Aufgabe übernimmt. Doch die Verantwortung endet am Hausanschluss. Ab diesem Punkt trägt der sogenannte „Unternehmer oder sonstige Inhaber“ (USI) der Trinkwasserinstallation die Pflicht, für eine einwandfreie Wasserqualität zu sorgen. Besonders private Vermieter oder Gebäudeeigentümer sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein, um gesundheitliche Risiken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wer ist der USI einer Trinkwasserinstallation?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verwendet die weit gefasste Bezeichnung „Unternehmer oder sonstiger Inhaber“ (USI), um alle Personen oder Organisationen zu erfassen, die über eine Trinkwasserinstallation tatsächlich verfügen. Entscheidend sind nicht Eigentumsrechte, sondern die tatsächliche Kontrolle über die Anlage. Das bedeutet:

  • In einem selbst genutzten Einfamilienhaus ist der Eigentümer der USI.
  • In einem vermieteten Mehrfamilienhaus ist der Vermieter oder Verwalter der USI.
  • In gewerblich genutzten Gebäuden ist dies der Betreiber, z. B. der Hotelbesitzer oder Klinikbetreiber.
  • Auch Mieter können unter bestimmten Bedingungen als USI gelten, wenn sie über die Trinkwasserinstallation verfügen (z. B. durch eigene Wartungsmaßnahmen oder technische Eingriffe).

Der USI hat eine zentrale Rolle, denn sobald das Trinkwasser den Wasserzähler passiert, ist er für die Qualitätssicherung verantwortlich. Diese Pflicht umfasst nicht nur den ordnungsgemäßen Betrieb, sondern auch regelmäßige Kontrollen und Maßnahmen bei einer Verunreinigung.

Rechtliche Vorgaben für den USI

Die Verantwortung des USI ist in mehreren gesetzlichen Regelungen verankert, insbesondere in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Wichtige Pflichten sind:

  • Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik: Installationen müssen nach den geltenden technischen Normen geplant, errichtet und betrieben werden.
  • Untersuchungspflichten: Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (z. B. in Mehrfamilienhäusern) müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden (§ 14b TrinkwV).
  • Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen: Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten (100 KBE/100 ml), sind unverzüglich Untersuchungen zur Ursachenklärung und eine Gefährdungsanalyse durchzuführen (§ 16 TrinkwV).
  • Informationspflichten: Das Gesundheitsamt ist bei einer Verunreinigung umgehend zu informieren. Mieter und Nutzer müssen über Risiken und Maßnahmen aufgeklärt werden.
  • Dokumentationspflicht: Aufzeichnungen über Untersuchungen, Wartungen und Maßnahmen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Praktische Maßnahmen für USIs

Um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen, sollten USIs folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Regelmäßige Wartung der Trinkwasserinstallation: Dazu gehören das Spülen wenig genutzter Leitungen, die Kontrolle von Filtern und das Überprüfen der Temperaturhaltung in Warmwassersystemen.
  • Legionellenprüfung: Falls eine Untersuchungspflicht besteht, sollte diese von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden.
  • Hydraulischer Abgleich und Temperaturanpassung: In Warmwasseranlagen sollte das Wasser mindestens 55 °C haben, um Legionellenwachstum zu verhindern.
  • Installation durch Fachbetriebe: Arbeiten an der Trinkwasseranlage dürfen nur durch zugelassene Installationsunternehmen erfolgen.

Häufige Fehler und Mythen

Einige verbreitete Irrtümer führen dazu, dass USIs ihre Pflichten unterschätzen:

  • „Das Wasser kommt sauber vom Versorger – also ist alles in Ordnung.“ Tatsächlich kann sich die Wasserqualität in schlecht gewarteten Hausinstallationen verschlechtern.
  • „Kaltwasser muss nicht kontrolliert werden.“ Auch in Kaltwasserleitungen kann es zu Stagnationsproblemen und bakteriellen Verunreinigungen kommen.
  • „Mieter müssen sich um die Wasserqualität kümmern.“ Die Hauptverantwortung liegt beim Eigentümer oder Betreiber, auch wenn Mieter durch falsches Verhalten (z. B. längere Nichtnutzung einer Leitung) Probleme verursachen können.

Fazit

Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation trägt eine bedeutende Verantwortung. Wer seine Pflichten kennt und regelmäßig für die Einhaltung der technischen Regeln sorgt, schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern vermeidet auch hohe Kosten durch mögliche Auflagen der Behörden. Private Vermieter und Gebäudeeigentümer sollten sich daher intensiv mit ihren Aufgaben befassen.

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